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SACHKUNDENACHWEIS |
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Wie sieht die Ausbildung konkret aus? Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs, der 1 bis 2 Abende dauern wird und einem praktischen Training von mindestens 5 x 2 Stunden mit dem Hund. Der Theoriekurs muss vor der Anschaffung des Hundes gemacht werden. Wenn Sie dann den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das etwa 5 x 2 Übungseinheiten umfasst. Für den Aufbau der Ausbildungen braucht es allerdings noch einige Monate Zeit. Deshalb gibt es auch eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Das bedeutet: Wenn Sie im Herbst 2008 Ihren ersten Hund kaufen, haben Sie bis am 1. September 2010 Zeit, den Theoriekurs und das Training nachzuholen. Möglicherweise wird es in der Übergangsphase auch Kombiangebote geben, wo Sie in einem Gang Theoriekurs und Training absolvieren können.
Ich habe bereits einen Hund. Muss ich nun die Ausbildung nachholen? Nein. Die Bestimmung tritt am 1. September 2008 in Kraft – mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Konkret heisst das: Für den Hund, den Sie bereits haben, brauchen Sie nichts mehr. Schaffen Sie sich aber ab 1. Sept. 08 einen 2. Hund an, müssen Sie mit diesem das Training absolvieren und haben wegen der Übergangsfrist bis am 1. September 2010 Zeit dafür. Dieses Training müssen Sie mit jedem neuen Hund machen, den Sie übernehmen. Ab September 2010 haben Sie dann jeweils 1 Jahr nach Erwerb des Hundes Zeit, das Training zu absolvieren.
Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung? Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden. Das ist heute schon möglich.
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