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EIN TIER GEFUNDEN ?
 

Datenbank gefundener Tiere

Das neue Tierschutz-Gesetz hat die Kantone dazu verpflichtet, ab 1. April 2004 Meldestellen für gefundene Tiere einzurichten und zu betreiben. Damit sollen die Finderpersonen in die Lage versetzt werden, ihrer gesetzlichen Meldepflicht eines Tierfundes nachzukommen, um dadurch auch die Rückführrate an die suchenden Besitzer substanziell zu erhöhen. Da die meisten Findeltiere zur temporären Betreuung in Tierheimen landen, lag der Gedanke nahe, die Datenbank heimatloser Tiere durch eine neu zu schaffende Datenbank gefundener Tiere zu ergänzen. Nach neuem Gesetz liegen zwischen dem Status eines gefundenen Tieres und demjenigen eines heimatlosen, neu platzierbaren Tieres nur noch zwei Monate. Umso mehr kam einer effizienten nationalen Datenbank als Dienstleistung für die Kantone eine herausragende Bedeutung zu. Man denke nur an den grenzüberschreitenden Verkehr vermisster Tiere in der kleinräumigen Schweiz.
(Quelle: Zürcher Tierschutz 25.01.2005)




 

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