über mich Schon als junger Mann betreute ich im Zürcher Zoo die Menschenaffen. Zu dieser Gattung zählen: Go...
Einleitung
Einleitung
Laut Tierschutzgesetz (TSchG Art. 2, 3, 22) sind Tierhalter auch während ihrer Abwesenheit dazu verpflichtet, für das Wohlergehen der Tiere zu sorgen. Kann das Tier nicht mitgenommen werden und lässt sich kein privater Betreuer finden, bietet das Tierheim vorübergehend Unterkunft und Pflege. Viele Katzen verbringen kürzere oder längere Zeit ihres Lebens im Tierheim. Inwieweit dies unter art- und tiergerechten Haltungsbedingungen erfolgt und wie bestehende Situationen optimiert werden können soll Ziel und Zweck dieser Arbeit sein. Über das Raumangebot für eine Ferien oder Findelkatze findet man im Tierschutzgesetz Anhang 1, Ziffer 141 TSchV lediglich die Mindestanfoderungen für installierte Käfige (Einzelhaltung). Dieser Absatz bezieht sich wohl auf Versuchstierhaltung und kann mit der üblichen und meist bevorzugten Haltungsform nämlich der Gruppenhaltung von Katzen nicht verglichen werden. Diese Arbeit untersucht den Stressverlauf von Tierschutzkatzen in Gruppenhaltung bei verschiedener Belegungsdichte und gleichbleibendem Raumangebot. Durch die Untersuchung von Stressverlauf und Belegungsdichte in einem Raum von fester Grösse kann ein Rückschluss auf den Raumbedarf einer Katze in Gruppenhaltung (heimatlose Katzen) gemacht werden.